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BMF Schreiben v. 6 November 2023

Das Schreiben vom 6. November 2023 behandelt spezifische Fragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung entsprechend den Paragraphen 45b und 45c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Es legt fest, dass jede auszahlende Stelle jeder Steuerbescheinigung und jedem Datensatz eine eindeutige Ordnungsnummer zuweisen muss. Des Weiteren werden die Inhalte der Meldedatensätze beschrieben, die alle Kapitalerträge umfassen müssen, wie in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a und 2 Satz 4 EStG definiert. Das Schreiben gibt auch das Verfahren für die Datenübermittlung vor und erläutert, wie fehlerhafte Meldungen korrigiert werden sollen

BMF Schreiben v. 1 November 2023

Das BMF Schreiben enthält due Über­sicht der Um­satz­steu­er-Um­rech­nungs­kur­se 2023.

BMF Schreiben v. 1. November 2023

Das BMF-Schreiben vom 1. November 2023 befasst sich mit der monatlich fortgeschriebenen Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das Jahr 2023. Es enthält die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse1. Weitere Informationen können Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden.

BMF Schreiben v. 24. Oktober 2023

Die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022, vom 7. Juni 2022 und vom 13. März 2023 über den 31. Dezember 2023 hinaus auf alle Maßnahmen, die bis 31. Dezember 2024 durchgeführt werden, ist der Hauptinhalt des BMF-Schreibens vom 24. Oktober 2023. Dies betrifft die steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten1. Die Erweiterung des zeitlichen Anwendungsbereichs dieser Schreiben aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird betont.

BMF Schreiben v. 17. Oktober 2023

Die Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes über den 31. Dezember 2023 hinaus bis zum 31. Dezember 2024 ist der Inhalt des BMF-Schreibens vom 17. Oktober 2023. Die Verlängerung erfolgt aufgrund des andauernden Kriegs in der Ukraine.

BMF Schreiben v. 11 Oktober 2023

Die Abstimmung des Entwurfs eines aktualisierten Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (Umwandlungssteuererlass – UmwStE) mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist der Inhalt des BMF-Schreibens vom 11. Oktober 2023. Die Aktualisierung enthält Klarstellungen und Präzisierungen gegenüber dem UmwStE vom 11. November 2011 und berücksichtigt die seit dessen Veröffentlichung ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterliche Rechtsprechung.

BMF Schreiben v. 10 Oktober 2023

Das BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2023 befasst sich mit der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a und b UStG für Laborleistungen.

Die medizinischen Analysen klinischer Chemiker und von Laborärzten können sowohl nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG als auch nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe bb oder cc UStG steuerfrei sein, sofern die Leistungen im Rahmen einer Heilbehandlung erbracht werden.

Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 18. Dezember 2019 – XI R 23/19 (XI R 23/15) sind auf Umsätze in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die bis zum 31. Dezember 2023 erbracht werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von den o. g. Ausführungen umsatzsteuerpflichtig behandelt bzw. behandelt hat, sofern die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchstabe b Satz 2 Doppelbuchstabe bb oder cc UStG nicht vorgelegen haben bzw. nicht vorliegen.

Die Grundsätze der Entscheidung des BFH vom 28. August 2017 – V R 25/16 sind, soweit die darin vertretene Rechtsauffassung durch das BFH-Urteil vom 18. Dezember 2019 – XI R 23/19 (XI R 23/15) geändert wurde, nicht anzuwenden.

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